Krankheit und Quarantäne


Hygienebestimmungen an der Schule

 

1 Hygienekonzept GS Küllenhahn

 

hier: Konkretisierung gem. § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz, Stand 18.02.2021

 

1.1 Formalia

 

Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes an Schulen einschließlich der Festlegung der zu beachtenden Standards an öffentlichen Schulen liegt bei den kommunalen Gebietskörperschaften zunächst in ihrer Eigenschaft als Träger der Schulen als kommunale Einrichtungen. Gem. § 36 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. § 33 Nummer 3 IfSG haben sie innerbetriebliche Verfahrensweise zur Infektionshygiene festzulegen und dies in Hygieneplänen festzuhalten; die Schulleitungen sind als Träger des Hausrechts einzubinden. Daraus folgt zwangsläufig, dass die festzulegenden, zur Abwehr von Infektionen geeigneten Verfahrensweisen vom Schulträger als Betreiber der schulischen Anlage auch zu gewährleisten sind. Darüber hinaus ist die Mehrzahl der kommunalen Schulträger – in ihrer Eigenschaft als zuständige örtliche Ordnungsbehörde- nach dem Infektionsschutzgesetz für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes zuständig. Zuwiderhandlungen sind von den örtlichen Ordnungsbehörden unverzüglich abzustellen, notfalls im Wege der Ersatzvornahme.

 

Den Schulleiterinnen und Schulleitern als für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen (§ 59 Abs.8 SchulG) kommt hierbei eine zentrale beratende Funktion zu. Sollten Schulleiterinnen und Schulleiter zu der Einschätzung gelangen, dass die hygiene- und infektionsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung der Schule nicht vorliegen, sollten sie daher zunächst versuchen, hierüber mit dem Schulträger eine gemeinsame Einschätzung und Verständigung im Sinne einer sofortigen Beseitigung der Mängel zu erzielen.

 

 

 

 

 

1.2 Persönliches Verhalten

 

Alle beteiligten Personen werden an ein sinnvolles persönliches Verhalten in Bezug auf die Abstandsregeln, Husten- und Nieß-Etikette, Händehygiene, Verzicht auf Händeschütteln etc. und durch entsprechende Plakate im Gebäude erinnert. Die Lehrkräfte verweisen regelmäßig auf diese Verhaltensregeln.

 

 

 

1.3 Verkehrswege in der Schule

 

Um den Abstand auch auf den Fluren zu gewährleisten, wird ein Einbahnstraßensystem mit definierten Gehwegen eingerichtet. Dies wird in allen Klassen eingehend kommuniziert. Die Laufwege sind den Kindern bekannt gemacht worden. Bei normalem täglichen Regelunterricht sollen versetzte Pausenzeiten (Klassen 1 + 4/ Klassen 2 + 3) auf dem Schulhof und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für den Infektionsschutz in der Pause sorgen. Bei Wechselunterricht finden ebenfalls versetzte Pausen statt. Immer drei Gruppen (in einer halben Klassenstärke) haben gemeinsam Schulhofpause. Das Tragen eines Nasen-Mundschutzes gilt hier auch.

 

 

 

1.4 Zusätzliche Schutzmaßnahmen

 

Das Tragen von Mund-Nasenschutzmasken ist laut Vorgabe des MSB im Vormittagsbereich weiterhin Pflicht (außer wenn die Kinder in ihrem Klassenraum sind).

 

Wegen der aktuellen Infektionslage in Wuppertal sollen alle Kinder auch im Klassenraum ihre Masken tragen. Am festen Sitzplatz, wenn der Mindestabstand gegeben ist, kann auf das Tragen des M-N-Sch verzichtet werden. Alle Eltern wurden darüber informiert.

 

 

 

1.5 Händewasch- und Händedesinfektionsmöglichkeiten

 

Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden.

 

„Der Schulträger geht davon aus, dass Sie sicher vorrangig die Unterrichtsräume nutzen werden, in deren Nähe sich eine entsprechende Hände-Waschmöglichkeit befindet und somit kein Desinfektionsmittel erforderlich ist. Das Gesundheitsamt hatte bereits darauf hingewiesen, dass eine konsequente Umsetzung des Händewaschens mit Wasser und Seife eine wirksame Schutzmaßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern außerhalb medizinischer Einrichtungen darstellt.“ (Mitteilung des Schulträgers/ Hr. Neuwald, Mail vom 22.04.2020)

 

Kindgerechte Informationen zum sachgerechten Händewaschen hängen an allen Waschbecken der Schule aus. Die Schule sorgt für ausreichend Hände-Waschmöglichkeiten. Die Sanitäranlagen sind mit entsprechenden Seifenspendern ausgestattet. Die Toilettenanlagen sind unter dem Kriterium der Abstandswahrung gut erreichbar.

 

 

 

1.6 Standards für die Sauberkeit in den Schulen

 

Das Reinigungspersonal wird über den Hausmeister über die Belegung der Unterrichtsräume informiert. Die Hand-Kontaktflächen wie Tische und Türgriffe werden nach dem Unterricht vom Reinigungspersonal gereinigt (siehe dazu Mail vom 23.04.20 von Herrn Heinecke GMW). Eine regelmäßige Stoßlüftung ist während des Unterrichts vom Lehrpersonal vorzunehmen. Über die vorschriftsmäßige Lüftung der Räume wurde das Kollegium eingehend informiert!

 

Mit der Öffnung der Schulen sollte laut Aussage des GMW eine arbeitstägliche Reinigung mit einem desinfizierenden Reinigungsmittel aller Kontaktflächen (insbesondere der Handkontaktflächen) stattfinden.

 

 

 

Der Hausmeister wird die Reinigung morgens vor Unterrichtsbeginn durch eine „Sichtkontrolle“ überprüfen und protokollieren. Die Schulleiterin kann jederzeit Einsicht in diese Unterlagen nehmen (siehe dazu Mail vom 23.04.20 von Herrn Heinecke GMW).

 

 

 

Die Sanitäranlagen sind in einem intakten Zustand. Seifenspender, Papierhandtuchspender und Abfallbehälter sind vorhanden und sollen arbeitstäglich durch das Reinigungsteam aufgefüllt werden. Hygieneeimer sollen täglich geleert und gereinigt werden.

 

Bei Mängel oder Nichterledigung der Aufgaben muss dies sofort dem Hausmeister mitgeteilt werden, damit dieser eine Nachjustierung und/oder Meldung an das GMW vornehmen kann.

 

 

 

1.7 Größe und Zusammensetzung der Lerngruppen

 

Die Schüler/-innen werden in ihren festen Klassenverbänden unterrichtet. Diese sind für die Zeit des Wechselunterrichts geteilt, so das max. 15 Kinder gemeinsam in einem Klassenraum unterrichtet werden. Es erfolgt eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen. Diese Sitzpläne werden im Sekretariat abgegeben und dort archiviert.

 

 

 

1.8 Ausschluss von Kindern mit Symptomen

 

Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Im Zweifelsfall entscheidet darüber die Schulleiterin.

 

 

 

1.9 Kommunikation und Information

 

Die Einhaltung und Sicherung eines den Infektionsschutz sicherstellenden Zusammenlebens ist die Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Nur gemeinschaftlich können die Hygienemaßstäbe erfüllt werden und so ein größtmöglicher Schutz gewährleistet werden.

 

Um dies zu erreichen informiert die Schule regelmäßig alle Beteiligten einschließlich der Erziehungsberechtigten, des sonstigen Schulpersonals und sonstiger Personen, die sich während des Unterrichts im Schulgebäude aufhalten über die erprobten Informationswege über Aktualisierungen des Hygienekonzepts.

 

 

 

1.10 Sport- bzw. Schwimmunterricht

 

Aktuell findet kein Sportunterricht in Präsenz statt, weil die Turnhalle weiterhin geschlossen ist und aufgrund des Wechselunterrichts und des ausgelasteten Notbetreuung keine zusätzlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Der Deutsch- und Mathematikunterricht sollen im Präsenzunterricht Vorrang haben.

 

Bei einer Schulöffnung mit normalem Präsenzunterricht werden vorraussichtlich folgende Regelungen wieder gelten:

 

Sportunterricht findet möglichst auf dem Schulhof oder im Winter in der Turnhalle statt, die sehr gut durchlüftet werden kann. Bei Unterricht in der Turnhalle werden die Eingangstür am Anfang und der Notausgang am Ende der Halle offen gelassen, so dass eine sehr gute Durchlüftung stattfindet. Zudem stehen alle Oberlichter im Kippzustand. Die Kinder ziehen sich mit Maske in der Umkleidekabine um und tragen diese auch im Unterricht, außer bei Ausdauerübungen. Auf Sportarten mit Körperkontakt wird verzichtet.

 

Im Schwimmunterricht ziehen die Kinder sich ebenfalls mit Maske in der Umkleidekabine um und dürfen die Maske erst beim Rausgehen in die Schwimmhalle wieder abziehen (entsprechend dem Hygienekonzept des SLZ Wuppertal).

 

 

 

1.11 Organisation Hygieneschutzmaßnahmen im Offenen Ganztag (entsprechend der Handreichung des MSB vom 03.08.2020)

 

Siehe dazu Hygienekonzept des Offenen Ganztages!

 

 

 

1.12 Konkrete Umsetzung bei Wiederaufnahme des Unterricht in Form eines Wechselunterrichtes ab dem 22.02.21

 

 

 

Ø  Unterricht im Klassenverband in geteilten Gruppen (A + B), siehe dazu Stundenplan der jeweiligen Klasse

 

Ø   

 

Ø  Oberste Priorität hat das Tragen eines Mund-Nasenschutzes und die Beachtung der Abstandsregel von 1,5 m (siehe unter 1.4).

 

 

 

 

 

Ø  Zum Unterrichtsbeginn oder nach der Pause gehen die Lerngruppen durch den Haupteingang rein und zur Pause oder zum Unterrichtsschluss durch das hintere Treppenhaus raus.

 

 

 

Ø  Es gibt eine festgelegte Raumzuteilung für jede Klasse.

 

 

 

Ø  Die Kinder tragen während der Hofpause einen Mund-Nasen-Schutz.

 

 

 

Ø  Die Lehrerinnen lüften vor Beginn des Unterrichts, mehrmals (mind. alle 20 Minuten) während und nach dem Unterricht den jeweiligen Klassenraum, nach Möglichkeit bleiben die Fenster durchgängig geöffnet.

 

 

 

Ø  Regelmäßiges Händewaschen der Kinder mit Wasser und Seife (beim Ankommen, nach Toilettengängen, vor dem Essen, nach der Hofpause, nach dem Naseputzen).

 

 

 

Ø  Auch in den Toilettenvorräumen darf sich wegen der Raumenge immer nur 1 Kind aufhalten! Kinder der ersten Klassen dürfen ggf. auch zu zweit zur Toilette gehen, wenn sie noch Angst haben allein zu gehen.

 

 

 

Ø  Die Lehrerinnen besprechen mit den Kindern Hygiene– und Abstandregeln und erinnern sie ggf. wiederholt daran. Dazu gehören beispielsweise Husten- und Nießregeln, richtiges Händewaschen, Verzicht auf Händeschütteln, Umarmungen und weitere körperliche Kontakte.

 

 

 

Ø  Die Lehrerinnen behalten im Blick, ob genügend Seife und Papierhandtücher in den Klassenräumen vorhanden sind und informieren jederzeit den Hausmeister, wenn etwas nachgefüllt werden muss

 

 

 

Ø  Jede/r Schüler/-in bleibt auf seinem Platz, der ihm/ihr namentlich zugeordnet ist

 

 

 

Ø  Jede/-e  Schüler/-in  isst nur aus der eigenen Brotdose und trinkt aus der eigenen Flasche mitgebrachte Verpflegung (das gilt auch für die Betreuung nach dem Unterricht).